1. Allgemeines
1.1
giftlab. bietet seinen Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. giftlab. beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endkunden/Verbraucher).
1.2
Vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechtsbeziehungen zwischen giftlab. und seinen Kunden abschließend. Der Kunde erkennt die nachfolgenden Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit giftlab. als verbindlich an.
1.3
Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Über diese Regelungen hinausgehende Vereinbarungen bestehen nicht. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.
1.4
giftlab. behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.
1.5
Dem Kunden ist bewusst, dass bestimmte Produkte und Leistungen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder -beschränkungen unterliegen können. Es wird hiermit vereinbart, dass die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen ausschließlich dem Kunden obliegt. Sofern für den Import/Export bestimmter Produkte und Leistungen ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, obliegt deren Beschaffung grundsätzlich dem Kunden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ein Produkt oder eine Leistung – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems – ggf. nicht importiert/exportiert oder wiederverkauft werden kann, sofern der Kunde zuvor nicht auf eigene Kosten die Einhaltung sämtlicher Regelungen und anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen sichergestellt und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Sofern giftlab. diese Zustimmung oder erforderlichen Nachweise für den Kunden einholt, erkennt der Kunde an, dass die hierfür entstehenden Kosten zu seinen Lasten gehen. Gleiches gilt, sofern giftlab. für den Kunden für den Import/Export bestimmter Produkte und Leistungen ggf. besondere Unterlagen beschafft. Benötigt der Kunde ein Ursprungszeugnis, hat er giftlab. hiervon bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; giftlab. ist berechtigt, dem Kunden für den insoweit entstehenden Mehraufwand eine Pauschale in Höhe von € 50,– je Ursprungszeugnis zu berechnen.
2. Vertragsschluss
2.1
Die von giftlab. angebotenen Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Insoweit sind die dort genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen unverbindlich.
Eine auf Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von giftlab. in einem angemessenen Zeitraum geliefert werden können.
Sofern giftlab. dem Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebots dieses bestätigt und mit der Ausführung des Auftrags noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
2.2
Eine Bestätigung seitens giftlab. über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
2.3
Willenserklärungen, die giftlab. im Zuge des Vertragsschlusses abgibt, erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn giftlab. eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten hat.
Stellt sich die Durchführung eines Vertrags für giftlab. – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produkts – als unmöglich dar, wird giftlab. den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine ggf. bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung erstattet giftlab. unverzüglich zurück.
2.4
Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwands in Rechnung gestellt werden, auch wenn es in der Folge nicht zum Abschluss eines Vertrags kommt. Dies gilt nicht, soweit giftlab. den Nichtabschluss zu vertreten hat.
Erbringt giftlab. für den Kunden Vorleistungen der vorgenannten Art, so hat der Kunde die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.
Mit Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der Arbeitsergebnisse. Dies gilt insbesondere für Texte, Logos, Platzierungen und Farbdefinitionen.
2.5
Von giftlab. gemachte Preisangaben verstehen sich zzgl. der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind nicht enthalten.
3. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt
3.1
giftlab. ist berechtigt, insbesondere bei individuell gefertigten Produkten den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen angemessenen Teil hiervon im Voraus zu fordern und mit der Herstellung bzw. Beauftragung der vertragsgegenständlichen Produkte und Leistungen erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Neukunden.
giftlab. weist darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln regelmäßig um individuell für den Kunden herzustellende Produkte handelt, bezüglich derer giftlab. grundsätzlich nicht in Vorleistung tritt.
Die zur Ausführung eines Auftrags benötigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten etc. bewahrt giftlab. nach Abschluss des Auftrags nicht auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2
giftlab. ist berechtigt, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) in Rechnung zu stellen.
3.3
Sind nach dem Vertragsinhalt zu erbringende abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise die Erstellung von Konzepten o.ä. vorgesehen, können nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig werden. giftlab. ist berechtigt, Teilzahlungen unbeschadet von Ziffer 3.1 zu verlangen.
3.4
Vorausleistungen des Kunden gem. Ziffern 3.1 und 3.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Im Verzugsfall hat der Kunde giftlab. den entstehenden Verzugsschaden nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ersetzen.
3.5
Sämtliche dem Kunden gelieferten Produkte und Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtentgelts im Eigentum von giftlab.. Der Kunde haftet für solche im Eigentum von giftlab. stehenden Produkte und Leistungen.
3.6
Der Kunde ist berechtigt, die ihm gelieferten Produkte und Leistungen zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. giftlab. kann diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er durch Veräußerung gegen Dritte erwirbt, sowie Ansprüche aus Versicherungsleistungen an giftlab. sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. giftlab. wird den Widerruf nur aussprechen und abgetretene Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
3.7
Etwaige Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Gegenleistung, es sei denn, giftlab. hat die Mängelrüge des Kunden schriftlich anerkannt.
4. Urheberrechte / Gewerbliche Schutzrechte
4.1
Sämtliche Rechte an von giftlab. für Kunden im Rahmen eines sich ggf. anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Layouts, Vorschlagspräsentationen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Design-/ Kennzeichenrechte u.a. ausschließlich bei giftlab.. giftlab. räumt dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung keine Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art ein. Dies gilt auch, soweit die Leistungen unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen ggf. als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber giftlab. jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach dem Urheberrechtsgesetz in Frage kommenden Rechten.
4.2
Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass das giftlab. für die Auftragsdurchführung überlassene Material frei von Rechten Dritter ist, bzw. ihm vom jeweiligen Rechteinhaber sämtliche Nutzungsrechte hieran unbeschränkt eingeräumt wurden. Der Kunde hat insoweit sämtliche Rechte für das giftlab. überlassene Material vor Auftragserteilung selbst zu klären. Dies gilt insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos, Designs und sonstige Dateien.
4.3
Mit Auftragsausführung und Abnahme räumt giftlab. dem Kunden an (gewerblichen Schutz-) Rechten wie Urheber-/ Design-/ Kennzeichenrechten u.a., die sich an Grafiken, Layouts, Motiven u.a. manifestieren, ein auf den konkreten Auftrag beschränktes einfaches Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht ein. Jede Verwendung zu anderweitigen Zwecken bedarf der gesonderten Vereinbarung.
5. Versand, Lieferung, Gefahrübergang
5.1
Wünscht der Kunde eine Lieferung, erfolgt diese gegen Vorauskasse, sofern die Parteien keine andere Zahlungsmodalität vereinbart haben.
Entsprechendes gilt für die Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendende Musterstücke.
5.2
Anfallende Versand- und Verpackungskosten etc. trägt der Kunde.
5.3
giftlab. ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Produkte und Leistungen entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich in diesem Zeitraum die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise um mehr als 10 Prozent erhöhen oder die zur Währung des Produktionslandes bestehenden Wechselkurse um mehr als 10 Prozent verschlechtern.
5.4
giftlab. obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.
5.5
Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt giftlab. die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Im Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über.
5.6.1
Angaben zu Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesichert wurde.
5.6.2
Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und gestalterischen Details sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
5.6.3
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von giftlab. liegen – insbesondere Störungen in globalen Lieferketten, Transportverzögerungen, Rohstoffknappheit, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder geopolitische Ereignisse – verlängern die Lieferfristen angemessen.
5.6.4
In den in Ziffer 5.6.3 genannten Fällen ist giftlab. berechtigt, vereinbarte Preise entsprechend anzupassen, sofern sich insbesondere Transport-, Beschaffungs- oder Produktionskosten nach Vertragsschluss erheblich erhöhen.
5.6.5
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von giftlab. beruhen.
5.6.6
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Gewährleistung
6.1
giftlab. gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, gilt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung als geschuldet.
6.2
Bei den von giftlab. gelieferten Produkten handelt es sich um industriell gefertigte Waren mittlerer Art und Güte. Produktionsbedingte, handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:
6.3
Farbabweichungen sind produktions- und materialbedingt unvermeidbar. Insbesondere können bei der Umsetzung von Pantone- oder HKS-Farben je nach Verfahren und Material Abweichungen auftreten. Gleiches gilt für Unterschiede zwischen digitalen Darstellungen, Andrucken und der Serienproduktion..
6.4
Bei individuell gefertigten oder veredelten Produkten (z. B. Druck, Stick, Gravur) können je nach Produktionsverfahren sichtbare Unterschiede entstehen, insbesondere:
Diese stellen keinen Mangel dar.
6.5
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Minderlieferungen werden entsprechend gutgeschrieben, Mehrlieferungen entsprechend berechnet.
6.6
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
6.7
Im Falle eines Mangels ist giftlab. nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.8
Ohne vorherige Abstimmung werden Rücksendungen nicht angenommen. Im Falle berechtigter Reklamationen erstattet giftlab. angemessene Rücksendekosten.
6.9
Erfolgt die Freigabe durch den Kunden ausschließlich auf Basis digitaler Darstellungen oder verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Erstellung bzw. Freigabe eines physischen Vorabmusters, erfolgt die Produktion auf eigenes Risiko des Kunden.
Reklamationen insbesondere hinsichtlich Farbabweichungen, Materialeigenschaften, Ausführung oder Haptik sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1
giftlab. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von giftlab. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2
Für sonstige Schäden haftet giftlab. unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet giftlab. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.4
Eine weitergehende Haftung von giftlab. ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet giftlab. nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig.
7.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von giftlab.
7.6
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.7
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
8. Vorbehalt von Rechten
8.1
giftlab. behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von giftlab. verwendet werden.
8.2
giftlab. ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von giftlab. an geeigneter Stelle anzubringen.
9. Datenschutz
Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrags eine von den Parteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.
Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 03/2026
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